Stand der Barrierefreiheit
Diese Erklärung gilt für die Website https://www.karat-ingenieure.de von Ingenieurbüro Karat. Wir bemühen uns, die Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum BFSG (BFSGV) in Verbindung mit EN 301 549 zugänglich zu gestalten.
Stand: 10. Juli 2026. Die Website ist in wesentlichen Bereichen barrierefrei nutzbar; in einzelnen Inhalten und Medien bestehen noch Einschränkungen (siehe unten).
Anforderungen
Als öffentlich zugängliche Website eines Dienstleistungsunternehmens orientieren wir uns an den Anforderungen der WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AA, soweit sie durch EN 301 549 für webbasierte Angebote anwendbar sind. Dazu zählen unter anderem:
- semantische Struktur und überspringbare Bereiche,
- Tastaturbedienbarkeit und sichtbare Fokuszustände,
- ausreichende Kontraste und skalierbare Texte,
- beschriftete Formulare und verständliche Fehlermeldungen,
- Einwilligungsdialog für Analyse-Cookies mit Annehmen- und Ablehnen-Option.
Bekannte Einschränkungen
Trotz laufender Verbesserungen sind uns folgende Einschränkungen bekannt:
- Einzelne Bilder und Illustrationen können noch unzureichende oder generische Alternativtexte haben.
- In Ratgeber-Artikeln und längeren Texten können komplexe Tabellen oder eingebettete Medien die Nutzung mit Screenreadern erschweren.
- PDF-Dokumente, die im Rahmen von Aufträgen erstellt werden, unterliegen gesonderten Anforderungen und werden nicht durch diese Website-Erklärung abgedeckt.
Wir arbeiten daran, diese Punkte schrittweise zu beheben. Hinweise von Nutzerinnen und Nutzern helfen uns, Prioritäten sinnvoll zu setzen.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie Barrieren auf dieser Website feststellen oder Informationen in einer zugänglicheren Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:
Ingenieurbüro Karat
Neuland 5
23560 Lübeck
E-Mail: info@karat-ingenieure.de
Telefon: +49 173 8922401
Bitte beschreiben Sie die betroffene Seite (URL) und die Art der Barriere so konkret wie möglich. Wir melden uns in der Regel innerhalb von zwei Wochen.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Rückmeldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem BGG wenden:
Schlichtungsstelle BGG
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
https://www.schlichtungsstelle-bgg.de/
Weitere Informationen finden Sie auch beim Landesfachstelle Barrierefreiheit Schleswig-Holstein.

