Häufige Fragen zur Immobilienbewertung.
21 Antworten in 5 Themen — zu Honorar, Verfahren, Ablauf und ergänzenden Leistungen. Verbindlich sind immer die im Auftrag festgelegten Festlegungen.
Kosten, Umfang und Transparenz
Festpreise knüpfen an den beschriebenen Leistungsblock — nicht pauschal an jedes Objekt. Abweichungen und Mehraufwand werden vor Beauftragung benannt.
3 Fragen
Honorar und Leistungsumfang werden vor Auftragserteilung schriftlich festgelegt und im Angebot nachvollziehbar beschrieben. Mehraufwand oder Umfangsänderungen nur nach vorheriger Vereinbarung; ein undifferenziertes „auf Anfrage“ ohne Kostengerüst gibt es nicht.
Festpreise gelten für die beschriebene Bewertungsstufe mit definiertem Leistungsumfang. Abweichende Objekte erhalten ein gesondertes Angebot — Mehraufwand nur nach Abstimmung.
Festpreise gelten für den im Angebot beschriebenen Standard-Umfang — nicht pauschal für jedes Objekt. Abweichende Nutzungen, große Flächen oder Mehraufwand klären wir vor Beauftragung gesondert.
Arten, Methoden und Qualifikation
Welche Ausarbeitungstiefe sinnvoll ist, hängt vom Anlass ab — von der Orientierung bis zum Verkehrswertgutachten.
8 Fragen
Nein — D1 gilt für Immobilienbewertung. Thermografie, Wohnfläche und Kaufberatung sind ergänzende Leistungen mit eigenem Auftrag.
Typische Anlässe: Kauf, Verkauf, Erbe, Scheidung, Finanzierung. Danach richten sich Methode, Umfang und Dokumentation.
Online-Rechner ohne Objektbezug erfassen oft zu wenig. Sachverständige Bewertung lohnt sich, wenn Unterlagen, Rechte oder mehrere Beteiligte dokumentiert werden sollen.
Der Verkehrswert ist gesetzlich in § 194 BauGB mit Verweisen auf nähere Berechnungsregeln (ImmoWertV) gefasst — Verwendung etwa im Rahmen zwangsrechtlicher und einiger anderer Bewertungsvorgaben. Ein „Marktwert“ oder eine marktwertorientierte Einschätzung erfolgt dann im konkreten Bewertungsauftrag definitorisch eingegrenzt (Zweck, Stichtag, Methodik); der Auftrag dokumentiert verwendeten Begriff und Vorgehensweise gegenüber anderen Wertvorstellungen.
Je nach Objekt und Datenlage kommen Vergleichswert-, Sachwert- oder Ertragswertverfahren in Betracht, ggf. in Kombination oder mit transparent ausgewiesener Rangfolge nach ImmoWertV und Auftrag. Die endgültige Verfahrenswahl wird dokumentiert.
Marktwerteinschätzung: kompakte Orientierung. Kurzgutachten: mehr Tiefe mit Vor-Ort-Bezug. Verkehrswertgutachten: ausführlichste Form. Die Wahl richtet sich nach Anlass — leichtere Stufen ersetzen keine tiefere, wenn diese gefordert ist.
Sinnvoll bei Erbe, Scheidung oder wenn Banken oder Behörden umfangreiche Dokumentation erwarten. Die passende Stufe klären wir vor Auftrag — ob eine Stelle die Ausarbeitung akzeptiert, prüfen Sie dort oder mit juristischer Beratung.
Dann wird geprüft, ob eine Bearbeitung im Rahmen der vorliegenden Qualifikation sachgemäß angezeigt ist. Bei Abweichung kann eine Überweisung an eine anderweitig qualifizierte Stelle erfolgen.
Vorbereitung, Termin und Bearbeitungszeit
Unterlagen, Vor-Ort-Termin und Bearbeitungsdauer hängen von Objekt, Anlass und gewählter Bewertungsstufe ab — vor der Auswertung werden Lücken benannt.
5 Fragen
Häufig: Grundbuch, Pläne, Flächenangaben, Modernisierungen, bei Vermietung Mietverträge, bei ETW Teilungserklärung. Bedarf ergibt sich aus Anlass und gewählter Stufe.
Die Bearbeitungsdauer hängt von Objekt, Unterlagenlage, Besichtigung und Auslastung ab. Nach Sichtung der Basisdaten nennen wir einen realistischen Zeitrahmen; verbindliche Termine werden individuell abgestimmt.
Die Aufnahme erfolgt strukturiert: technischer Befund, wertrelevante Merkmale und bei Bedarf Fotodokumentation. Dauer und Tiefe richten sich nach Objekt und Auftrag.
Wesentlich sind unter anderem Lage, Grundstück, Gebäudeart, Baujahr, Zustand, Modernisierungen, Wohn- und Nutzflächen, energetische Qualität, Vermietungssituation, Rechte und Lasten sowie die aktuelle Marktlage. Welche Punkte tatsächlich wertprägend sind, hängt vom konkreten Objekt ab.
Das kann bei bestimmten Anlässen relevant sein, etwa bei Nachlass- oder Vermögensfragen. Ob ein abweichender Bewertungsstichtag dokumentierbar tragfähig ist, hängt von Auftrag, verfügbaren Daten zum Stichtag und dem konkreten Ziel ab.
Fläche, Thermografie & Kaufberatung
Ergänzende technische Leistungen — jeweils mit eigenem Auftrag, getrennt von der Wertermittlung.
3 Fragen
Nach Aufmaß und Abgleich mit den Unterlagen erfolgt bei Beauftragung und Anwendbarkeit die Berechnung nach WoFlV; Ergebnis ist eine dokumentierte Flächenaufstellung mit ausgewiesener Methode und Rechengrundlage.
Thermografie liefert Hinweise auf Wärmebrücken bei passenden Aufnahmebedingungen — eine technische Momentaufnahme, keine vollständige Schadensdiagnose und kein Nachweis von Luftdichtheit.
Nein — im vereinbarten Umfang ist es eine technische Begutachtung, keine Wertermittlung und kein vom Gericht bestelltes Sachverständigengutachten. Ob eine solche Dokumentation in einem konkreten Zivilprozess als Parteivortrag taugt, ist dort oder mit juristischer Beratung zu klären. Verkehrswert oder vertiefte Schadensdiagnostik nur bei gesonderter Beauftragung.
Rückmeldung und Einzugsgebiet
Strukturierte Anfragen erleichtern die erste Einordnung — Bearbeitungszeiten und regionale Verfügbarkeit werden individuell abgestimmt.
2 Fragen
Strukturierte Anfragen beantworten wir in der Regel innerhalb eines Werktages. Konkrete Bearbeitungszeiten hängen von Objekt, Unterlagen und Auslastung ab. In seltenen Fällen kann die Rückmeldung länger dauern.
Unser Einzugsgebiet ist Lübeck und Umgebung. Darüber hinaus nehmen wir Aufträge nur nach vorheriger Absprache an.
Ihre Frage war nicht dabei?
Schildern Sie Objekt und Anlass — wir melden uns mit einer sachlichen Ersteinschätzung, ohne Verpflichtung.





