Orientierung

Häufige Fragen

Kurz gehalten für die erste Orientierung — gut lesbar, bevor Sie konkret anfragen. Verbindlich sind immer die im Mandat getroffenen Festlegungen zu Umfang, Stichtag und Honorar.

Immobilienbewertung und Gutachten – Orientierung im Raum Lübeck und Umgebung

Honorar und Leistungsumfang werden vor Auftragserteilung schriftlich festgelegt und im Angebot nachvollziehbar beschrieben. Mehraufwand oder Umfangsänderungen nur nach vorheriger Vereinbarung; ein undifferenziertes „auf Anfrage“ ohne Kostengerüst gibt es nicht.

Die ausgewiesenen Festpreise beziehen sich auf die dort jeweils beschriebene Bewertungsstufe mit definiertem Leistungsumfang. Gewichtige Abweichungen beim Objekt erfordern ein gesondertes Angebot. Mehraufwand wird vorher benannt, nicht nachträglich ohne Abstimmung.

Die Festpreise knüpfen an den im jeweiligen Angebot und auf der Website beschriebenen Bewertungs- und Gebäudeumfang an („Standard“ im Sinne des dort genannten Leistungsblocks), nicht pauschal an beliebige Objekte. Abweichende Nutzungen, sehr große Flächen, gewerbliche Nutzungen, Unterlagenmangel oder erhöhte Prüf-/Rechercheanforderungen klären wir vor Beauftragung gesondert. Eine Umfangserweiterung erfolgt nur nach Vereinbarung.

Nein. Die DEKRA-Zertifizierung D1 bezieht sich auf Immobilienbewertung. Energieausweis, Thermografie, Wohnflächenberechnung und Kaufberatung sind ergänzende Leistungen mit separat geklärtem Mandat.

Typische Anlässe sind Kauf, Verkauf, Erbe, Scheidung und Finanzierung. Maßgeblich ist der Verwendungszweck; danach richten sich Methode, Umfang und Dokumentation.

Verfahren ohne hinreichenden Objektbezug oder ohne Besichtigung können wertrelevante Umstände regelmäßig nicht oder nur pauschaliert abbilden. Eine sachverständige Bewertung ist häufig sinnvoll, wenn Gebäude- und Unterlagenlage, Rechte oder mehrere Beteiligte dokumentiert werden sollen oder Verfahrenstreue zum Stichtag gefordert ist.

Der Verkehrswert ist gesetzlich in § 194 BauGB mit Verweisen auf nähere Berechnungsregeln (ImmoWertV) gefasst — Verwendung etwa im Rahmen zwangsrechtlicher und einiger anderer Bewertungsvorgaben. Ein „Marktwert“ oder eine marktwertorientierte Einschätzung erfolgt dann im konkreten Bewertungsauftrag definitorisch eingegrenzt (Zweck, Stichtag, Methodik); der Auftrag dokumentiert verwendeten Begriff und Vorgehensweise gegenüber anderen Wertvorstellungen.

Je nach Objekt und Datenlage kommen Vergleichswert-, Sachwert- oder Ertragswertverfahren in Betracht, ggf. in Kombination oder mit transparent ausgewiesener Rangfolge nach ImmoWertV und Auftrag. Die endgültige Verfahrenswahl wird dokumentiert.

Marktwerteinschätzung: kompakte Orientierung. Kurzgutachten: mehr Tiefe, in der Regel mit Vor-Ort-Bezug und dokumentierter Ableitung. Verkehrswertgutachten: ausführlichste Ausarbeitung mit vertiefter Aufnahme. Die leichteren Varianten ersetzen nicht die tiefere Form, wenn diese sachlich oder verfahrensbedingt gefordert ist. Die Wahl richtet sich nach Anlass und Mandat.

Ein ausführliches Verkehrswertgutachten kann sinnvoll sein, wenn hohe dokumentarische Tiefe angezeigt ist — etwa bei verteilenden Vermögenskonstellationen oder mehreren Beteiligten — oder wenn gegenüber Dritten eine umfängliche Ableitung gefordert ist. Welche Dokumentationsstufe angezeigt ist, wird vor Auftrag im Mandat besprochen. Ob eine konkrete Stelle oder ein geplantes Verfahren die Ausarbeitung akzeptiert, ist dort oder mit juristischer Beratung zu klären.

Häufig z. B.: aktueller Grundbuchauszug, Flurkarte oder Katasterauszug, Pläne, Maßangaben, Baujahr und Modernisierungen, energetische Nachweise, bei Vermietung Mietverträge, bei Eigentumswohnung Teilungserklärung und Aufteilungsplan, ggf. WEG-Unterlagen und frühere Gutachten. Die Liste ist nicht abschließend. Bedarf und Tiefe ergeben sich aus Zielklärung und Mandat.

Die Bearbeitungsdauer hängt von Objekt, Unterlagenlage, Besichtigung und Auslastung ab. Nach Sichtung der Basisdaten nennen wir einen realistischen Zeitrahmen; verbindliche Termine werden individuell abgestimmt.

Die Aufnahme erfolgt strukturiert: technischer Befund, wertrelevante Merkmale und bei Bedarf Fotodokumentation. Dauer und Tiefe richten sich nach Objekt und Auftrag.

Wesentlich sind unter anderem Lage, Grundstück, Gebäudeart, Baujahr, Zustand, Modernisierungen, Wohn- und Nutzflächen, energetische Qualität, Vermietungssituation, Rechte und Lasten sowie die aktuelle Marktlage. Welche Punkte tatsächlich wertprägend sind, hängt vom konkreten Objekt ab.

Das kann bei bestimmten Anlässen relevant sein, etwa bei Nachlass- oder Vermögensfragen. Ob ein abweichender Bewertungsstichtag dokumentierbar tragfähig ist, hängt von Auftrag, verfügbaren Daten zum Stichtag und dem konkreten Ziel aus.

Dann wird geprüft, ob eine Bearbeitung im Rahmen der vorliegenden Qualifikation sachgemäß angezeigt ist. Bei Abweichung kann eine Überweisung an eine anderweitig qualifizierte Stelle erfolgen.

Die Pflicht richtet sich nach GEG und Anlass, z. B. Verkauf oder Neuvermietung. Ob ein Ausweis erforderlich ist und welche Form passt, wird im Einzelfall geprüft.

Es braucht eine ausreichende Gebäudedatengrundlage (u. a. Bauweise, Flächen, Anlagen); fehlende Angaben verzögern die Ausstellung. Ausweisart und Pflicht nach GEG hängen vom Anlass ab und werden vor Beauftragung geklärt. Die Ausstellung setzt eine gültige Ausstellungsberechtigung voraus.

Nach Aufmaß und Abgleich mit den Unterlagen erfolgt bei Beauftragung und Anwendbarkeit die Berechnung nach WoFlV; Ergebnis ist eine dokumentierte Flächenaufstellung mit ausgewiesener Methode und Rechengrundlage.

Thermografie kann thermische Hinweise auf Wärmebrücken und mögliche Undichtigkeiten an der Gebäudehülle liefern, wenn Außen-/Innenverhältnisse und Aufnahmenbedingungen passen — sichere Luftdichtheit oder Ursachen werden damit nicht bewiesen. Sie ersetzt keine Bauteilöffnung und keine vollständige Schadensdiagnose; Ergebnisse sind Momentaufnahmen und im Kontext von Witterung, Nutzung und Bauteilaufbau zu interpretieren.

Nein — im vereinbarten Umfang ist es eine technische Begutachtung, keine Wertermittlung und kein vom Gericht bestelltes Sachverständigengutachten. Ob eine solche Dokumentation in einem konkreten Zivilprozess als Parteivortrag taugt, ist dort oder mit juristischer Beratung zu klären. Verkehrswert oder vertiefte Schadensdiagnostik nur bei gesonderter Beauftragung.

Nach Eingang einer strukturierten Anfrage bemühen wir uns um möglichst kurzfristige fachliche Rückmeldung; eine Fixfrist ohne Prüfung des Inhalts geben wir nicht. Konkrete Bearbeitungszeiten eines Mandats hängen von Datenlage, Objekt und Auslastung ab.

Wir nehmen Aufträge im Wesentlichen aus Lübeck und Umgebung an. Außerhalb dieses Gebiets klären wir vorab im Einzelfall, ob Aufwand, Anfahrt und Termine für beide Seiten passen.

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