Drei Bewertungsstufen; transparenter Festpreis vor Start

Immobilienbewertung

Anlassbezogene Bewertungen von typischen Wohnimmobilien: von der ersten Markteinschätzung bis zur dokumentierten Verkehrswertherleitung nach § 194 BauGB und ImmoWertV, Methode, Stichtag und Auftragsgrenzen immer schriftlich fixiert.

Immobilienbewertung; Wohnimmobilie vor der Entscheidung in Lübeck

Festpreis

Transparent vor Start

Wenn Sie einen Verkehrswert oder eine vergleichbare, verfahrenstreue Bewertungsdokumentation brauchen, ist die Einordnung über § 194 BauGB in der Regel der fachliche Referenzpunkt, unabhängig davon, ob Sie sich für Marktwerteinschätzung, Kurzgutachten oder ausgebautes Verkehrswertgutachten entscheiden. Die folgenden Stufen unterscheiden Tiefe und Umfang, nicht den Grundsatz sachlicher, nachprüfbarer Wertherkunft.

Stufe 01

Marktwerteinschätzung

Kompakte Einschätzung des marktüblichen Wertes als Orientierung im Auftrag definiert, nicht jeder Anlass verlangt ein voll ausgebautes Gutachten.

Geeignet für

  • erste Orientierung vor Kauf oder Verkauf
  • Plausibilisierung eines Angebotspreises
  • private Vermögensübersicht
  • Einschätzung vor weiteren Schritten

Honorar

790 €

Marktwert anfragen

Das ist enthalten

  • Sichtung bereitgestellter Unterlagen
  • kurze Objekt- und Lageeinordnung
  • Prüfung wesentlicher wertrelevanter Merkmale
  • kompakte schriftliche Zusammenfassung

Gut zu wissen: Die Marktwerteinschätzung ersetzt kein Kurzgutachten und kein Verkehrswertgutachten.

Stufe 02

Kurzgutachten

Kompaktes schriftliches Gutachten mit nachvollziehbarer Wertherleitung für private und außergerichtliche Entscheidungsanlässe.

Geeignet für

  • Kaufentscheidung
  • Verkaufsvorbereitung
  • Erbauseinandersetzung im privaten Rahmen
  • Vermögensübersicht
  • Preisverhandlung

Honorar

1.790 €

Kurzgutachten anfragen

Das ist enthalten

  • Prüfung relevanter Unterlagen
  • Objektbesichtigung
  • Fotodokumentation
  • Analyse von Lage, Zustand, Ausstattung und wertrelevanten Merkmalen
  • kompakter schriftlicher Bericht

Gut zu wissen: Das Kurzgutachten ist für private und außergerichtliche Entscheidungsanlässe geeignet, ersetzt aber kein ausführliches Verkehrswertgutachten, wenn dieses ausdrücklich erforderlich ist.

Stufe 03

Verkehrswertgutachten

Ausführliche Bewertungsausarbeitung mit dokumentierter Ableitung eines Verkehrswerts nach ImmoWertV und § 194 BauGB, für Anlässe mit Rückfragen von Banken, Anwälten oder Behörden oder wenn hohe Dokumentationstiefe nötig ist.

Geeignet für

  • Erbschaft
  • Scheidung
  • Vermögensauseinandersetzung
  • steuerliche oder anwaltliche Abstimmungen
  • komplexere Bewertungsanlässe

Honorar

3.490 €

Verkehrswert anfragen

Das ist enthalten

  • ausführliche Unterlagenprüfung
  • Objektaufnahme vor Ort
  • Analyse von Lage, Grundstück, Gebäude, Zustand und Ausstattung
  • Berücksichtigung wertrelevanter Merkmale
  • Anwendung geeigneter Wertermittlungsverfahren
  • nachvollziehbare Herleitung des Verkehrswerts
  • schriftliches Gutachten mit Anlagen

Gut zu wissen: Art, Umfang und Verwendbarkeit des Gutachtens werden vor Beauftragung anhand des Bewertungsanlasses abgestimmt.

Die genannten Festpreise gelten für den beschriebenen Leistungsumfang bei Standard-Wohnimmobilien. Sonderfälle, sehr große Immobilien, fehlende Unterlagen oder deutlich erweiterte Prüfaufträge werden vor Beauftragung separat fachlich eingeordnet. Eine Erweiterung des Leistungsumfangs erfolgt nicht ohne vorherige Abstimmung. Ob eine Ausarbeitung für die konkrete Bank, Behörde oder ein geplantes Verfahren ausreicht, ist ohne Rückfrage dort bzw. mit Rechtsbeistand nicht garantierbar. Die Bewertung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

01 · Fachlicher Hintergrund

Verkehrswert, Stufen und Abgrenzung

Ergänzend zur Preisübersicht — rechtlicher Rahmen, Dokumentationstiefen und typische Abgrenzungen.

Baurecht & Wertermittlung

Verkehrswert, der maßgebende Wertbegriff nach § 194 BauGB

Wo es um belastbare, verfahrens- oder dokumentationsfeste Immobilienwerte geht, steht oft der Verkehrswert im Mittelpunkt: Er ist gesetzlich in § 194 BauGB verankert; die methodische Umsetzung folgt vorrangig den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Von pauschalen Online-Rechnern, Werbeportal-Anzeigen ohne Objektbezug oder unspezifischer „Marktmeinung“ unterscheidet sich eine Verkehrswertermittlung damit bereits im Ansatz, es geht um eine dokumentierte, stichtagsbezogene Herleitung.

In der Systematik des Baugesetzbuchs orientiert sich die Bestimmung des Verkehrswerts am unter den gesetzlichen Vorgaben im gewöhnlichen Geschäftsverkehr voraussichtlich erzielbaren Preis; stichtagsrelevant sind dabei etwa rechtliche und tatsächliche Gegebenheiten, Lage und Zustand, jeweils im Einklang mit Bewertungsregeln wie der ImmoWertV. Daraus leitet sich in der Gutachterpraxis ab: Datenbasis, belastbare Markt- oder Kostenansätze, dokumentierte Anpassungen sowie ausgewiesene Annahmen und Grenzen, und ein klar dokumentierter Begriffsrahmen gegenüber etwa privaten Markteinschätzungen oder separat geführten beleihungsorientierten Verfahren.

Mehr Fachhintergrund

Ob Ihr konkreter Anlass einen Verkehrswert oder eine weniger eingegrenzte Wertstellung verlangt, klären wir vor Beauftragung: von der kompakten Marktwerteinschätzung über das Kurzgutachten bis zum ausgebauten Verkehrswertgutachten richtet sich die Ausarbeitungstiefe nach Zweck, Gegenüber und dokumentationspflichtigen Anforderungen.

Auf einen Blick

  • Bewertungsstichtag und Untersuchungsumfang sind fester Teil des Auftrags und steuern Datenstand sowie Aussagen.
  • Verfahrenswahl (z. B. Vergleichs-, Sach-, Ertragswert) nach ImmoWertV und Datenlage; Begründung und Ableitung sind nachvollziehbar festzuhalten.
  • Abgrenzung zu anderen Zielstellungen, etwa Beleihungswertorientierung oder spezielle Institutsvorgaben, nur bei entsprechend vereinbarter Zwecksetzung.
  • Rückfragen von Banken, Anwälten oder Behörden (z. B. Zwangsverwertung): fachliche Anforderungen der jeweiligen Stelle sollten möglichst vor Auftrag bekannt sein.

Es handelt sich nicht um eine Rechtsauskunft zur Anwendbarkeit von § 194 BauGB in Ihrem Einzelfall; die Darstellung ordnet nur die Arbeit im anerkannten Wertermittlungsrahmen ein. Für Rechts- und Steuerwirkungen wenden Sie sich an die jeweiligen Berater/innen.

Drei Dokumentationstiefen

Nicht jede Bewertungsfrage braucht dieselbe Ausarbeitung. Entscheidend sind Anlass, Beteiligte und gewünschte Nachvollziehbarkeit.

Die Marktwerteinschätzung liefert eine kompakte Orientierung. Das Kurzgutachten ergänzt Vor-Ort-Bezug und vertiefte Herleitung. Das Verkehrswertgutachten ist die ausführlichste Form, wenn eine hohe Dokumentationstiefe erforderlich ist.

Auf einen Blick

  • Marktwerteinschätzung: erste Orientierung, Kaufpreisprüfung oder private Einschätzung.
  • Kurzgutachten: dokumentierte Ableitung mit Besichtigung für viele private Entscheidungen.
  • Verkehrswertgutachten: ausführliche Gutachtenausarbeitung mit vertiefter Objektaufnahme und nachvollziehbarer Wertableitung.

Welche Form in Ihrem Fall angemessen ist, wird vor Auftrag geklärt. Eine Bewertung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Typische Anlässe

Bewertungen sind häufig nötig, wenn eine Immobilie vor Kauf, Verkauf, im Erbfall, bei Trennung oder Scheidung, für Finanzierungen oder zur internen Vermögensübersicht wirtschaftlich beurteilt werden soll.

Ziel ist nicht die höchste vermarktbare Zahl, sondern eine sachliche Grundlage, die Annahmen, Datenlage und Grenzen offenlegt.

Auf einen Blick

  • Erbschaft: Orientierung für Aufteilung, Ausgleichszahlung oder Verkaufsvorbereitung.
  • Scheidung: neutrale Grundlage für Vermögensauseinandersetzung und Gespräche.
  • Kauf oder Verkauf: Plausibilisierung einer Preisvorstellung unabhängig von einem Verkaufsauftrag Dritter.

Unterlagen und D1-Rahmen

Hilfreich sind Grundbuchinformationen, Flurkarte, Bauunterlagen, Flächenangaben, Modernisierungsnachweise, Energieinformationen und bei vermieteten Einheiten Mietverträge. Der Schwerpunkt liegt auf typischen Wohnimmobilien und einfachen Grundstücken im Rahmen der Immobilienbewertung D1. Ob ein Objekt in den Auftragsrahmen passt, wird frühzeitig geprüft.

DEKRA D1

Nächster Schritt

Immobilienbewertung anfragen

Unverbindliche Erstanfrage — wir ordnen Anlass, Objekt und passende Bewertungsstufe vor Beauftragung ein.

Marktwert & Verkehrswert Lübeck | Ingenieurbüro Karat