Bewertung

Leistungsschwerpunkt

Immobilienbewertung

Anlassbezogene Bewertungen von typischen Wohnimmobilien: von der ersten Markteinschätzung bis zur dokumentierten Verkehrswertherleitung nach § 194 BauGB und ImmoWertV — Methode, Stichtag und Auftragsgrenzen immer schriftlich fixiert.

Was wir für Sie tun

Überblick

Worauf Bewertungen aufbauen

Wenn Sie einen Verkehrswert oder eine vergleichbare, verfahrenstreue Bewertungsdokumentation brauchen, ist die Einordnung über § 194 BauGB in der Regel der fachliche Referenzpunkt — unabhängig davon, ob Sie sich für Marktwerteinschätzung, Kurzgutachten oder ausgebautes Verkehrswertgutachten entscheiden. Die folgenden Stufen unterscheiden Tiefe und Umfang, nicht den Grundsatz sachlicher, nachprüfbarer Wertherkunft.

Bewertungsstufen

Die drei Festpreise unterscheiden Tiefe und Dokumentation — von der kompakten Orientierung bis zur ausführlichen Verkehrswertherleitung.

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Stufe 1 von 3

Marktwerteinschätzung

Kompakte Einschätzung des marktüblichen Wertes als Orientierung im Auftrag definiert — nicht jeder Anlass verlangt ein voll ausgebautes Gutachten.

Geeignet für

  • erste Orientierung vor Kauf oder Verkauf
  • Plausibilisierung eines Angebotspreises
  • interne Vermögensübersicht
  • Einschätzung vor weiteren Schritten
  • private Entscheidungsgrundlage ohne ausführliches Gutachten

Umfang

  • Sichtung bereitgestellter Unterlagen
  • kurze Objekt- und Lagedarstellung
  • Prüfung wesentlicher, für den Wert maßgeblicher Merkmale
  • marktbezogene Werteinschätzung
  • kompakte schriftliche Zusammenfassung

Honorar · Festpreis

890 €

inkl. MwSt.

Marktwerteinschätzung anfragen
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Stufe 2 von 3

Kurzgutachten

Kompaktes schriftliches Gutachten mit nachvollziehbarer Wertherleitung für private und außergerichtliche Entscheidungsanlässe.

Geeignet für

  • Kaufentscheidung
  • Verkaufsvorbereitung
  • Erbauseinandersetzung im privaten Rahmen
  • Vermögensübersicht
  • Preisverhandlung
  • Plausibilisierung von Immobilienwerten

Umfang

  • Prüfung relevanter Unterlagen
  • Objektbesichtigung
  • Fotodokumentation
  • Analyse von Lage, Zustand, Ausstattung und wertrelevanten Merkmalen
  • nachvollziehbare Wertherleitung
  • kompaktes schriftliches Gutachten

Honorar · Festpreis

1.790 €

inkl. MwSt.

Kurzgutachten anfragen
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Stufe 3 von 3

Verkehrswertgutachten

Ausführliche Bewertungsausarbeitung mit dokumentierter Ableitung eines Verkehrswerts nach den Vorgaben der ImmoWertV im Licht von § 194 BauGB — für Anlässe, in denen besondere Präsentation, Datenprüfung oder institutionelle Nachfrage höhere Dokumentationstiefe rechtfertigen.

Geeignet für

  • Erbschaft
  • Scheidung
  • Vermögensauseinandersetzung
  • steuerliche oder anwaltliche Abstimmungen
  • Finanzierung oder Bilanzierung — Anforderungen der Stelle vor Auftrag klären
  • komplexere Bewertungsanlässe
  • dokumentierte Verkehrswertherleitung innerhalb des vereinbarten Umfangs

Umfang

  • ausführliche Unterlagenprüfung
  • Objektaufnahme vor Ort
  • Analyse von Lage, Grundstück, Gebäude, Zustand und Ausstattung
  • Berücksichtigung für den Wert maßgeblicher Merkmale
  • Anwendung geeigneter Wertermittlungsverfahren
  • nachvollziehbare Herleitung des Verkehrswerts
  • Fotodokumentation
  • schriftliches Gutachten mit Anlagen

Honorar · Festpreis

3.490 €

inkl. MwSt.

Verkehrswertgutachten anfragen

Ob eine Ausarbeitung für die konkrete Bank, Behörde oder ein geplantes Verfahren ausreicht, ist ohne Rückfrage dort bzw. mit Rechtsbeistand nicht garantierbar. Die Bewertung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Baurecht & Wertermittlung

Verkehrswert — der maßgebende Wertbegriff nach § 194 BauGB

Wo es um belastbare, verfahrens- oder dokumentationsfeste Immobilienwerte geht, steht oft der Verkehrswert im Mittelpunkt: Er ist gesetzlich in § 194 BauGB verankert; die methodische Umsetzung folgt vorrangig den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Von pauschalen Online-Rechnern, Werbeportal-Anzeigen ohne Objektbezug oder unspezifischer „Marktmeinung“ unterscheidet sich eine Verkehrswertermittlung damit bereits im Ansatz — es geht um eine dokumentierte, stichtagsbezogene Herleitung.

In der Systematik des Baugesetzbuchs orientiert sich die Bestimmung des Verkehrswerts am unter den gesetzlichen Vorgaben im gewöhnlichen Geschäftsverkehr voraussichtlich erzielbaren Preis; stichtagsrelevant sind dabei etwa rechtliche und tatsächliche Gegebenheiten, Lage und Zustand, jeweils im Einklang mit Bewertungsregeln wie der ImmoWertV. Daraus leitet sich in der Gutachterpraxis ab: Datenbasis, belastbare Markt- oder Kostenansätze, dokumentierte Anpassungen sowie ausgewiesene Annahmen und Grenzen — und ein klar dokumentierter Begriffsrahmen gegenüber etwa privaten Markteinschätzungen oder separat geführten beleihungsorientierten Verfahren.

Ob Ihr konkreter Anlass einen Verkehrswert oder eine weniger eingegrenzte Wertstellung verlangt, klären wir vor Beauftragung: von der kompakten Marktwerteinschätzung über das Kurzgutachten bis zum ausgebauten Verkehrswertgutachten richtet sich die Ausarbeitungstiefe nach Zweck, Gegenüber und dokumentationspflichtigen Anforderungen.

  • Bewertungsstichtag und Untersuchungsumfang sind fester Teil des Auftrags und steuern Datenstand sowie Aussagen.
  • Verfahrenswahl (z. B. Vergleichs-, Sach-, Ertragswert) nach ImmoWertV und Datenlage; Begründung und Ableitung sind nachvollziehbar festzuhalten.
  • Abgrenzung zu anderen Zielstellungen — etwa Beleihungswertorientierung oder spezielle Institutsvorgaben — nur bei entsprechend vereinbarter Zwecksetzung.
  • Institutionelle Bezüge (Behörden, Zwangsverwertung, Banken): fachliche Anforderungen der jeweiligen Stelle sollten möglichst vor Auftrag bekannt sein.

Es handelt sich nicht um eine Rechtsauskunft zur Anwendbarkeit von § 194 BauGB in Ihrem Einzelfall; die Darstellung ordnet nur die Arbeit im anerkannten Wertermittlungsrahmen ein. Für Rechts- und Steuerwirkungen wenden Sie sich an die jeweiligen Berater/innen.

Drei Dokumentationstiefen

Nicht jede Bewertungsfrage braucht dieselbe Ausarbeitung. Entscheidend sind Anlass, Beteiligte, Verwendungszweck und gewünschte Nachvollziehbarkeit.

Die Marktwerteinschätzung liefert eine kompakte Orientierung. Das Kurzgutachten ergänzt Vor-Ort-Bezug und vertiefte Herleitung. Das Verkehrswertgutachten ist die ausführlichste Form, wenn eine hohe Dokumentationstiefe erforderlich ist.

  • Marktwerteinschätzung: erste Orientierung, Kaufpreisprüfung oder private Einschätzung.
  • Kurzgutachten: dokumentierte Ableitung mit Besichtigung für viele private Entscheidungen.
  • Verkehrswertgutachten: ausführliche Gutachtenausarbeitung mit vertiefter Objektaufnahme und nachvollziehbarer Wertableitung.

Welche Form in Ihrem Fall angemessen ist, wird vor Auftrag geklärt. Eine Bewertung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Typische Anlässe

Bewertungen sind häufig nötig, wenn eine Immobilie vor Kauf, Verkauf, im Erbfall, bei Trennung oder Scheidung, für Finanzierungen oder zur internen Vermögensübersicht wirtschaftlich beurteilt werden soll.

Ziel ist nicht die höchste vermarktbare Zahl, sondern eine sachliche Grundlage, die Annahmen, Datenlage und Grenzen offenlegt.

  • Erbschaft: Orientierung für Aufteilung, Ausgleichszahlung oder Verkaufsvorbereitung.
  • Scheidung: neutrale Grundlage für Vermögensauseinandersetzung und Gespräche.
  • Kauf oder Verkauf: Plausibilisierung einer Preisvorstellung unabhängig von einem Verkaufsauftrag Dritter.

Unterlagen und D1-Rahmen

Hilfreich sind Grundbuchinformationen, Flurkarte, Bauunterlagen, Flächenangaben, Modernisierungsnachweise, Energieinformationen und bei vermieteten Einheiten Mietverträge.

Der Schwerpunkt liegt auf typischen Wohnimmobilien und einfachen Grundstücken im Rahmen der Immobilienbewertung D1. Ob ein Objekt in den Auftragsrahmen passt, wird frühzeitig geprüft.

Fragen zur Leistung

Häufige Fragen — Immobilienbewertung

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