Ergänzende technische Leistung mit eigenem Mandats- und Berechtigungsrahmen. Die DEKRA-Zertifizierung D1 betrifft ausschließlich den Bewertungsschwerpunkt — nicht automatisch diese Leistungskategorie.
Energie
Energieausweis
Erstellung eines Energieausweises auf Grundlage plausibilisierter Gebäudedaten und der geltenden Anforderungen — inklusive Zuordnung der passenden Ausweisart.
Was wir für Sie tun
ÜberblickErstellung eines Energieausweises auf Grundlage plausibilisierter Gebäudedaten und der geltenden Anforderungen — inklusive Zuordnung der passenden Ausweisart.
Geeignet für
- Verkauf
- Vermietung
- Verpachtung
- energetische Ersteinschätzung
- Dokumentationspflichten nach GEG
Umfang
- Prüfung der verfügbaren Gebäudedaten
- Aufnahme relevanter energetischer Merkmale
- Abgleich von Anlass und Datenlage mit der gewählten Ausweisart
- Erstellung des Energieausweises nach gesetzlicher Anforderung
- kurze Erläuterung der Ergebnisse
Datengrundlage und Ausstellung
Grundlage sind plausibilisierte Gebäudedaten. Lücken oder Widersprüche bremsen die Ausstellung oder erzwingen dokumentierte Annahmen — möglichst vor Beauftragung klären.
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis sowie GEG-Relevanz hängen von Objekt, Nachweisen und Anlass ab; das wird vor Auftrag geklärt.
Typische Anlässe
Häufig Verkauf, (Neu-)Vermietung oder freiwillige Transparenz; maßgeblich sind GEG und Ihr konkreter Zweck.
- Verkauf, Neuvermietung: auslegungsabhängig häufig Ausweispflicht nach GEG — konkrete Pflicht und Ausweisart in die Auftragsklärung einbeziehen.
- Ohne Pflichtanlass: z. B. Kauf-/Verkaufstransparenz oder Vorbereitung Sanierung — Umfang gesondert.
Abgrenzung
Ersetzt weder eine Immobilienbewertung noch eine tiefe Schadensdiagnostik. Modernisierungsempfehlungen oder Sanierungsberatung nur mit gesonderter Beauftragung.
Ausstellung im Rahmen gültiger Berechtigung und geltenden Rechts.
Fragen zur Leistung
Häufige Fragen — Energieausweis
Nein. Der Energieausweis ist eine eigenständige Leistung mit gesondertem Mandat und klarer Abgrenzung zur Wertermittlung.
Die Ausweisart richtet sich nach Gebäudeart, Datenlage und gesetzlichen Vorgaben. Vor Auftrag wird geprüft, welche Variante zulässig und sinnvoll ist.
Nein. Der Energieausweis dokumentiert energetische Kennwerte — keine Wertermittlung und keine Sanierungsplanung ohne gesonderte Beauftragung.