
Aufmaß vor Ort
Lichte Maße und Höhenbereiche werden systematisch erfasst und direkt digital festgehalten.
Nachvollziehbare Wohnflächenberechnung für Einfamilien- und Zweifamilienhäuser — mit Aufmaß vor Ort, dokumentierter Anrechnung von Schrägen und Außenflächen. Festpreis 690 €.

Beim Haus sind Flächen vielschichtiger als in der Wohnung — Schrägen, Höhen und Außenbereiche werden nicht pauschal, sondern nach Grundlage angerechnet.

Lichte Maße und Höhenbereiche werden systematisch erfasst und direkt digital festgehalten.
Ein Festpreis für den Standardumfang — bei deutlich größeren oder komplexeren Gebäuden klären wir den Umfang vor Beauftragung.

Höhenbereiche unter Schrägen werden anteilig nach vereinbarter Grundlage angerechnet.

Anbau, Terrasse und Keller werden geprüft und nachvollziehbar zugeordnet.
Drei klar abgegrenzte Schritte — fehlende Unterlagen werden vor Festpreis und Aufmaß benannt.

Gebäudetyp, Grundrisse und Anlass werden vor Auftrag geklärt — inklusive Dachgeschoss, Anbau und Außenflächen.
Lichte Maße und Höhenbereiche werden systematisch erfasst; Pläne werden vor Ort abgeglichen.
Haupt-, Neben- und Sonderflächen werden nach vereinbarter Grundlage ausgewiesen — mit dokumentiertem Rechenweg.
Festpreis und Aufwand hängen vom Gebäudetyp ab — vor Beauftragung klären wir Objekt und Umfang.
Für Eigentumswohnungen — kompakter Festpreis mit Aufmaß und transparenter Flächenaufstellung.
690 €
Der Festpreis bezieht sich auf den beschriebenen Standardumfang. Bei deutlich größeren oder besonders komplexen Gebäuden wird der Umfang vor Beauftragung gesondert eingeordnet.
Wohnfläche berechnen lassenBerechnungsgrundlage
Bei Einfamilien- und Zweifamilienhäusern sind Flächen oft komplexer als in der Wohnung — Dachschrägen, Nebenräume und Außenflächen werden nicht pauschal, sondern nach der vereinbarten Grundlage erfasst.
Unterlagen
Fehlende Unterlagen werden vor Festpreis und Aufmaß benannt — so wissen Sie früh, ob der Leistungsumfang passt.
Ersetzt weder eine Immobilienbewertung noch eine rechtliche Streitentscheidung. Ob eine Berechnung in einem Verfahren verbindlich ist, hängt vom konkreten Vertrag ab.
Unverbindliche Erstanfrage — wir ordnen Anlass, Gebäudetyp und Festpreis vor Beauftragung ein.