Ergänzende technische Leistung mit eigenem Mandats- und Berechtigungsrahmen. Die DEKRA-Zertifizierung D1 betrifft ausschließlich den Bewertungsschwerpunkt — nicht automatisch diese Leistungskategorie.
Fläche
Wohnflächenberechnung
Nachvollziehbare Prüfung und Berechnung der Wohnfläche auf Grundlage von Aufmaß, Grundrissen und geeigneter Berechnungsgrundlage.
Was wir für Sie tun
ÜberblickNachvollziehbare Prüfung und Berechnung der Wohnfläche auf Grundlage von Aufmaß, Grundrissen und geeigneter Berechnungsgrundlage.
Geeignet für
- Kauf
- Verkauf
- Vermietung
- Flächenprüfung
- Abweichungen zwischen Exposé und tatsächlicher Nutzung
- Plausibilisierung bestehender Wohnflächenangaben
- Vorbereitung von Bewertungen oder Verträgen
Umfang
- Aufmaß vor Ort
- Prüfung vorhandener Grundrisse
- Erfassung relevanter Flächen
- Berechnung nach geeigneter Berechnungsgrundlage, z. B. WoFlV sofern anwendbar
- transparente Flächenaufstellung
- kurze schriftliche Dokumentation
Wohnfläche ist keine Schätzung
Wohnflächenangaben beeinflussen häufig Miete, Umlage, Quadratmeterpreis und Verhandlungen. Deshalb sollte die Berechnung nachvollziehbar dokumentiert sein.
Die Leistung erfolgt als objektbezogenes Aufmaß und Auswertung nach vereinbarter Berechnungsgrundlage, typischerweise WoFlV. Ein Online-Rechner ersetzt die Prüfung vor Ort nicht.
WoFlV, DIN 277 und Vertragsgrundlagen
Die Wohnflächenverordnung regelt, welche Flächen zur Wohnfläche zählen und wie bestimmte Bereiche anzurechnen sind. In der Praxis ist zu prüfen, ob WoFlV tatsächlich die passende Grundlage für den konkreten Zweck ist.
DIN 277 folgt einer anderen Logik der Flächengliederung und ist nicht automatisch mit Wohnfläche gleichzusetzen. Vertragliche Vereinbarungen können im Einzelfall entscheidend sein.
Keine Rechtsberatung: Ob eine Berechnung in einem Streitfall verbindlich ist, hängt vom konkreten Vertrag und Verfahren ab.
Dokumentierte Anrechnung
Bei der Auswertung werden Räume, Höhenbereiche und Außenflächen strukturiert erfasst. Balkon, Terrasse, Dachschrägen oder Nebenräume werden nicht pauschal, sondern nach der vereinbarten Berechnungsgrundlage ausgewiesen.
- Raumweise Flächenaufstellung mit nachvollziehbarem Rechenweg.
- Kennzeichnung von Annahmen und abweichenden Unterlagen.
- Kurze fachliche Erläuterung, wofür die Aufstellung geeignet ist und wofür nicht.
Fragen zur Leistung
Häufige Fragen — Wohnflächenberechnung
Typisch nach WoFlV, sofern anwendbar und beauftragt. Rechenmethode und Annahmen werden in der Flächenaufstellung offen ausgewiesen.
Bei Kauf, Verkauf, Vermietung oder wenn Exposé-Angaben und tatsächliche Nutzung abweichen — oder zur Plausibilisierung vor Vertrag oder Bewertung.
Die Leistung liefert eine nachvollziehbare technische Flächenaufstellung — keine Streitentscheidung. Rechtliche Fragen klären Sie mit Ihrer Beratung.